Das Verkehrsrecht umfasst die Normen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, die den Verkehr, also die Ortsveränderung von Personen und Gütern betreffen. Meistens geht es um den Straßenverkehr. Es gehören aber auch die Normen betreffend den Schienen-, den Luft- und den Wasserstraßenverkehr dazu.
Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen insbesondere
- das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Zulassung von Fahrzeugen, Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU)
- das Verkehrsstrafrecht (z.B. Bestrafung wegen einer Trunkenheitsfahrt)
- das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgeld wegen eines Rotlichtverstoßes).
Zum Privatrecht zählen insbesondere
- das Verkehrsvertragsrecht (z.B. Gewährleistung nach Autokauf oder Reparatur, Umzug mit Spedition)
- das Verkehrshaftungsrecht (Schadenersatzansprüche aufgrund Unfall)
- das Verkehrsversicherungsrecht (z.B. Ansprüche aus Haftpflicht- oder Kaskoversicherungsvertrag)
Rechtsanwalt Schlenker ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät und vertritt in allen Bereichen des Verkehrsrechts.