Allgemeines Strafrecht
Rechtsanwalt Schlenker verteidigt im allgemeinen Strafrecht. Dazu gehören die Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), wie etwa Straftaten gegen
- den demokratischen Rechtsstaat (z.B. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
- die Staatsgewalt (z.B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
- die öffentliche Ordnung (z.B. Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch)
- gegen die Rechtspflege (z.B. uneidliche Falschaussage, falsche Verdächtigung)
- die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung pornografischer Schriften)
- die persönliche Ehre (z.B. Beleidigung, üble Nachrede)
- das Leben und die körperliche Unversehrtheit (z.B. Mord, Totschlag, Körperverletzung)
- die persönliche Freiheit (z.B.. Nachstellung, Nötigung, Bedrohung)
- das Eigentum und das Vermögen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Raub, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei)
In Ergänzung zum allgemeinen Strafrecht gibt es Straftatbestände, die besondere Deliktsbereiche betreffen oder für besondere Tätergruppen relevant sind. Einige dieser Delikte sind zusätzlich oder ausschließlich spezialgesetzlich geregelt, etwa Straftaten in Bezug auf
- die Umwelt (z.B. Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen)
- den Straßenverkehr (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Amtsträger (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.)
- Abgaben und Steuern (z.B. Steuerhinterziehung)
- Rauschgift (z.B. unerlaubtes Handeltreiben, Besitz)
- Waffen (z.B. unerlaubter Waffenbesitz)
- den Wettbewerb (z.B. strafbare Werbung, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
- die Urheberrechte (z.B. unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke)