Vertragsgestaltung

Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere zu:

  • Stellenausschreibungen
  • statusrechtlichen Fragen (z.B. Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom Dienstverhältnis und der (Schein)Selbständigkeit))
  • Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung
  • Jugendschutz, Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses
  • Eignungsprüfungen (Aufklärungs- und Fragerechte des Arbeitgebers, Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers, Meldepflichten)
  • Ungleichbehandlung und Diskriminierung
  • besonderen Rechten von Schwerbehinderten
  • Fragen der Unwirksamkeit von Verträgen (Formerfordernisse, faktische Arbeitsverhältnisse, Gesetzesverstöße, Sittenwidrigkeit)
  • Befristung und Bedingung von Arbeitsverträgen
  • Probezeit
  • Vergütung (sittenwidrig niedrige Löhne, Abgeltung von Überstunden, Urlaub, Krankheit)
  • Arbeitszeiten (Pausen, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, Rufbereitschaft, Anfahrt)
  • Urlaub
  • Lohnfortzahlung (Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft)
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Haftung im Arbeitsverhältnis
  • (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
  • Datenschutz
  • Vertragsstrafen
  • betrieblicher Altersversorgung und deren Insolvenzsicherung
  • Recht am Arbeitsergebnis
  • Arbeitszeugnis
  • Ausschlussklauseln und Verjährung von Ansprüchen