Vertragsgestaltung
Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere zu:
- Stellenausschreibungen
- statusrechtlichen Fragen (z.B. Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom Dienstverhältnis und der (Schein)Selbständigkeit))
- Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung
- Jugendschutz, Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses
- Eignungsprüfungen (Aufklärungs- und Fragerechte des Arbeitgebers, Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers, Meldepflichten)
- Ungleichbehandlung und Diskriminierung
- besonderen Rechten von Schwerbehinderten
- Fragen der Unwirksamkeit von Verträgen (Formerfordernisse, faktische Arbeitsverhältnisse, Gesetzesverstöße, Sittenwidrigkeit)
- Befristung und Bedingung von Arbeitsverträgen
- Probezeit
- Vergütung (sittenwidrig niedrige Löhne, Abgeltung von Überstunden, Urlaub, Krankheit)
- Arbeitszeiten (Pausen, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, Rufbereitschaft, Anfahrt)
- Urlaub
- Lohnfortzahlung (Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft)
- Mutterschutz und Elternzeit
- Abmahnung
- Kündigung
- Haftung im Arbeitsverhältnis
- (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
- Datenschutz
- Vertragsstrafen
- betrieblicher Altersversorgung und deren Insolvenzsicherung
- Recht am Arbeitsergebnis
- Arbeitszeugnis
- Ausschlussklauseln und Verjährung von Ansprüchen