Schwerpunkte
Rechtsanwalt Schlenker berät und verteidigt Beschuldigte/Betroffene im straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren, etwa aus dem
- allgemeinen Strafrecht,
- Wirtschaftsstrafrecht,
- Medizinstrafrecht,
- Betäubungsmittelstrafrecht,
- Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwalt Schlenker berät als
und vertritt Opfer bzw. Geschädigte im
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Schlenker beim Vorgehen gegen