Tätigkeitsfelder

Rechtsanwalt Schlenker wird im strafrechtlichen Bereich insbesondere in den unter den Schwerpunkten benannnten Bereichen tätig.

Vornehmlich geht es dabei um Strafverteidigung, also Tätigkeit im Interesse des Beschuldigten; bundesweit, in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren bis zur Verfassungsbeschwerde.

Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Schlenker auch Zeugen und Geschädigte/Opfer von Straftaten.