Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen der Begehung einer Straftat und die Ahndung derselben (Geld- oder Freiheitsstrafe, Einstellung gegen Auflage u.a.) festgelegt sind.
Das Strafrecht dient dem Schutz der von der Gesellschaft als schützenswert erachteten Rechtsgüter (z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Ehre).
Welche Taten mit Strafe belegt werden und welche Rechtsgüter als schützenswert erachtet werden, wird von der Gesellschaft im Staat bestimmt.
Die Bestrafung dient dem Sanktionsinteresse der Gesellschaft, der Sühne der Schuld des Täters und der Verhinderung weiterer Straftaten.
Die Strafgesetze finden sich in spezialgesetzlichen Regelungen und im Strafgesetzbuch. Der „Allgemeine Teil“ beinhaltet Regelungen, die für alle Delikte gelten. Der "Besondere Teil" behandelt einzelne Straftatbestände (z.B. Mord, Diebstahl, Beleidigung u.s.w.).
Das Strafverfahren ist geregelt in der Strafprozessordnung und behandelt die Durchsetzung des materiellen Strafrechts.
Rechtsanwalt Schlenker ist Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt Beschuldigte/Betroffene im straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren und vertritt Opfer in allen Bereichen des Strafrechts.