Medizinstrafrecht
Rechtsanwalt Schlenker berät und verteidigt Angehörige der Heil- und Medizinalfachberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Pharmareferenten, Psycho- und Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hebammen und deren Mitarbeiter im Bereich des Strafrechts.
Hierher gehören insbesondere
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit aufgrund angeblicher Behandlungsfehler (Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
- Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen, Sachbeschädigung
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG)
- Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen
- Untreue
- Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme)
Flankierend berät und vertritt Rechtsanwalt Schlenker auch zur Abwehr der berufsrechtlichen Folgen sowie in den parallel geführten zivilrechtlichen Regress- und Schadensersatzprozessen.