Medizinstrafrecht

Rechtsanwalt Schlenker berät und verteidigt Angehörige der Heil- und Medizinalfachberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Pharmareferenten, Psycho- und Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hebammen und deren Mitarbeiter im Bereich des Strafrechts.

Hierher gehören insbesondere

  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit aufgrund angeblicher Behandlungsfehler (Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
  • Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen, Sachbeschädigung
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen
  • Untreue
  • Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme)

Flankierend berät und vertritt Rechtsanwalt Schlenker auch zur Abwehr der berufsrechtlichen Folgen sowie in den parallel geführten zivilrechtlichen Regress- und Schadensersatzprozessen.