Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Schlenker berät und verteidigt bei den über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehenden Verstößen im Verkehrsstrafrecht, insbesondere wegen

  • Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrens ohne Pflichtversicherung
  • Kennzeichenmissbrauchs
  • unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  • fahrlässiger Tötung
  • fahrlässiger Körperverletzung
  • Nötigung
  • gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Vollrausches
  • unterlassener Hilfeleistung

Verhalten beim "Zugriff"

Ermittlungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen eine verkehrsstrafrechtliche Norm haben ihren Ursprung oft direkt im Straßenverkehr, z.B. nach einem Unfall oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Der Beteiligte sieht sich dann unmittelbar mit einer polizeilichen Befragung konfrontiert. Wegen des "Schock- und  Überrumpelungseffektes" gilt hier in besonderem Maße:

  • Bleiben Sie sachlich und einsilbig.
  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Es bedarf keiner interpretationsfähigen Erklärungsversuche und keiner Rechtfertigungen für Ihr Verhalten.
  • Geben Sie den Führerschein nicht auf gutes Zureden der Beamten freiwillig heraus. Widersprechen Sie und lassen Sie ihn beschlagnahmen.
  • Stimmen Sie einer Blutentnahme nicht zu.
  • Gehen Sie zeitnah zum Anwalt.