Ordnungswidrigkeiten
Rechtsanwalt Schlenker verteidigt im Straßen- und im Wasserstraßenverkehrsrecht
- gegen strafrechtliche Vorwürfe
- und gegen den Vorwurf einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit.
Eine Ordnungswidrigkeit zieht in Abgrenzung von der Strafsache und in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes eine der folgenden Sanktionen nach sich:
- Verwarnung ohne Verwarnungsgeld,
- Verwarnung mit Verwarnungsgeld,
- Bußgeld,
- Bußgeld mit Eintragung im Verkehrszentralregister ("Punkte in Flensburg"),
- Bußgeld mit Eintragung im VZR und ein Fahrverbot (Regelfahrverbot).
Die Verteidigung konzentriert sich im wesentlichen auf folgende Bereiche:
- Nachweis der Tätereigenschaft (z.b. Fahrzeugführer)
- Nachweis der Tat (z.B. Richtigkeit von Messungen)
- Verfolgungsverjährung