Leistungsstörungen
Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Problemen der vertraglichen Durchführung, insbesondere
- verschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers
- unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (Anzeige- und Nachweispflichten, Entgeltfortzahlung)
- Annahmeverzug des Arbeitgebers (z.B. Schlechtwetter, Kurzarbeit)
- Haftung im Arbeitsverhältnis (bei Unmöglichkeit, Verzögerung, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung)
- Abmahnung