Leistungsstörungen

Rechtsanwalt Schlenker berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Problemen der vertraglichen Durchführung, insbesondere

  • verschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers
  • unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (Anzeige- und Nachweispflichten, Entgeltfortzahlung)
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers (z.B. Schlechtwetter, Kurzarbeit)
  • Haftung im Arbeitsverhältnis (bei Unmöglichkeit, Verzögerung, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung)
  • Abmahnung